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POWERHOUSE-MAIFELD-GYM UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigen-training in unseren Räumen, etc.) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Für den Vertragsschluss mit Minderjährigen ist die Unterzeichnung des Vertrages durch alle Sorgeberechtigten erforderlich; bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten erforderlich.

§ 3 Nutzungsbedingungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich bis zum 1. Werktag des laufenden Monats im Voraus fällig und zu zahlen. Der anteilig berechnete Beitrag für den 1. Mitgliedsmonat ist am Tag des Vertragsabschlusses fällig.

Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste einschl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen aufweist.

Befindet sich das Mitglied in Verzug, behält sich das Studio das Recht vor, Verzugsosten zu beziffern.

§ 5 Vertragsdauer – Kündigung

Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit, d. h. sie hat keine Mindestvertragslaufzeit.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des nächsten Monats. Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unbeschadet. Insbesondere berechtigt der Verzug des Mitglieds hinsichtlich des Betrages der 2 Monatsbeiträge das Studio zur außerordentlichen Kündigung, die mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam wird. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, neben den Verzugszinsen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 6 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruht, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc.), die das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.

Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds haften wir nicht.

AGB`s

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